Breitbandausbau in Parsberg

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Stellungnahme bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages

Zuwendungsbescheid

01.03.2020  

Die Stadt Parsberg hat am 29.02.2020 den Zuwendungsbescheid der Regierung der Oberpfalz im dritten Förderverfahren durch den Bayer. Finanzminister Albert Füracker überreicht bekommen.  

Parsberg, 01.03.2020 Stadt Parsberg

Auswahlverfahren - Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung - Runde 3

25.10.2018

In der Sitzung vom 13.09.2018 hat sich der Stadtrat der Stadt Parsberg entschieden, einen Breitbandausbauvertrag für den Aufbau und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes mit der Firma Inexio KGaA abzuschließen.

Dies gilt vorbehaltlich der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie. 

 

Download der Bekanntmachung

Auswahlverfahren - Runde 3

Achtung: Auf Grund eines Fehlers in der Karte zum Auswahlverfahren und den zugehörigen Adresspunkten, wurden diese berichtigt und die Frist zur Angebotsabgabe verlängert. Die Frist unter Punkt 7 der Veröffentlichung wird neu auf den 24.08.2018, 11:00 Uhr festgesetzt.

03.07.2018

 

Die Stadt Parsberg führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ durch.

Die Unterlagen werden nachfolgend zum Download bereitgestellt. 

Download Bekanntmachung Auswahlverfahren

Download Anlage 1 zur Bekanntmachung Auswahlverfahren

Download Karte zum Auswahlverfahren

Download Adresspunkte

Ergebnis der Markterkundung - Runde 3

19.06.2018

 

Die Markterkundung wurde vom 16.01.2018 bis 28.02.2018 durchgeführt. Das Ergebnis entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument.

 

Download Ergebnis Markterkundung

Markterkundungsverfahren - Runde 3

16.01.2018


Stadt Parsberg

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Parsberg gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA einge-stellt sind, zu befragen. Die Stadt Parsberg bittet daher, bis spätestens 28.02.2018 zu nachfolgen-den Punkten Stellung zu nehmen:

 

1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau

Die Stadt Parsberg hat im Rahmen der Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Soweit sich kein Netzbetreiber dazu erklärt, einen Ausbau eigenwirtschaftlich vorzunehmen, kann die Gemeinde im Anschluss an die Markterkundung ein Auswahlverfahren nach Nr. 5 BbR durchführen.

Im Rahmen der Markterkundung fordert die Stadt Parsberg Investoren hiermit auf, Angaben zu machen, ob und ggf. zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) sie einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen. Gleichzeitig wird gebeten, auf Einträge in der Vectoring-Liste hinzuweisen. 

Das Gebiet, für das ein Ausbau angekündigt wird, ist kartografisch darzustellen, und anhand des technischen Konzepts ist nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle möglichen Endkunden in dem bezeichneten Gebiet nach dem Ausbau angeboten werden können. Im Falle eines Eintrags in die Vectoring-Liste ist die Eintragungsbestätigung der listenführenden Stelle vorzulegen. Ein Leitfaden zu Mindestanforderungen eines technischen Konzepts kann auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de heruntergeladen werden.

Zudem ist ein verbindlicher und detaillierter Projekt- und Zeitplan für den geplanten Netzausbau vorzulegen. Dieser hat Projektmeilensteine für Zeiträume von sechs Monaten zu enthalten und ist der Stadt Parsberg bis spätestens 30.04.2018 zu übersenden. Die von Investoren geplanten Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten anlaufen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren wesentliche Teile des betreffenden Gebiets er-schlossen und einem wesentlichen Teil der Endkunden Anschlüsse ermöglicht werden. Der Abschluss der geplanten Investitionen ist anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorzusehen. Kommt der Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat die Gemeinde einmal erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann sie zum Verfahren zur Auswahl des Netzbetreibers gemäß Nr. 5 BbR übergehen.

 

2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet

Zur Ermittlung der für einen geförderten Ausbau in Betracht kommenden „weißen NGA-Flecken“  im Gemeindegebiet hat die Gemeinde die Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und im Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen ermittelt. Die Ist-Versorgung für ein vorläufig definiertes Erschließungsgebiet ist in einer Karte dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht (

www.parsberg.de/wirtschaftsstandort/breitbandausbau/

). Ein Leitfaden zur Darstellung der Ist-Versorgung kann auf dem zentralen Onlineportal heruntergeladen werden.

Die Stadt Parsberg fordert die Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber hiermit auf, die dargestellte Ist-Versorgung zu prüfen und sich zu äußern, falls Unvollständigkeiten oder Fehler enthalten sind. In diesem Falle hat der Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber kartografisch darzustellen und anhand des technischen Konzepts nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

 

3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur

Jeder an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmende Netzbetreiber, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmenden Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde, ist diese der Gemeinde im Rahmen der Markterkundung mitzuteilen.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht. Der Gemeinde mitgeteilte Infrastrukturdaten werden nicht veröffentlicht, sondern nur Bewerbern im Auswahl-verfahren auf Anforderung mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige Informationen zum laufenden Verfahren (z.B. eine etwaige Fristverlängerung) in elektronischer Form auf der Gemeindehomepage bereitgestellt werden. Interessenten werden daher aufgefordert, die Gemeindehomepage regelmäßig zu überprüfen.

 

 

Stadt Parsberg, 16.01.2018

 

Download Bekanntmachung Markterkundung

Download Karte Ist-Zustand

Markterkundungsverfahren - Runde 2

ACHTUNG! Dieses Verfahren wurde abgebrochen und mit der Markterkundung vom 16.01.2018 neu gestartet.


Stadt Parsberg
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Parsberg gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Stadt Parsberg bittet daher, bis spätestens 15.10.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau

Die Stadt Parsberg hat im Rahmen der Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Soweit sich kein Netzbetreiber dazu erklärt, einen Ausbau eigenwirtschaftlich vorzunehmen, kann die Gemeinde im Anschluss an die Markterkundung ein Auswahlverfahren nach Nr. 5 BbR durchführen.
Im Rahmen der Markterkundung fordert die Stadt Parsberg Investoren hiermit auf, Angaben zu machen, ob und ggf. zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) sie einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen.
Das Gebiet, für das ein Ausbau angekündigt wird, ist kartografisch darzustellen, und anhand des technischen Konzepts ist nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle möglichen Endkunden in dem bezeichneten Gebiet nach dem Ausbau angeboten werden können. Ein Leitfaden zu Mindestanforderungen eines technischen Konzepts kann auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de heruntergeladen werden.
 
Zudem ist ein verbindlicher und detaillierter Projekt- und Zeitplan für den geplanten Netzausbau vorzulegen. Dieser hat Projektmeilensteine für Zeiträume von sechs Monaten zu enthalten und ist der Stadt Parsberg bis spätestens 15.10.2016 zu übersenden. Die von Investoren geplanten Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten anlaufen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren wesentliche Teile des betreffenden Gebiets erschlossen und einem wesentlichen Teil der Endkunden Anschlüsse ermöglicht werden. Der Abschluss der geplanten Investitionen ist anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorzusehen. Kommt der Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat die Gemeinde einmal erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann sie zum Verfahren zur Auswahl des Netzbetreibers gemäß Nr. 5 BbR übergehen.

2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet

Zur Ermittlung der für einen geförderten Ausbau in Betracht kommenden „weißen NGA-Flecken“ im Gemeindegebiet hat die Gemeinde die Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und im Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen ermittelt. Die Ist-Versorgung für ein vorläufig definiertes Erschließungsgebiet ist in einer Karte dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht (www.parsberg.de). Ein Leitfaden zur Darstellung der Ist-Versorgung kann auf dem zentralen Onlineportal heruntergeladen werden.
Die Stadt Parsberg fordert die Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber hiermit auf, die dargestellte Ist-Versorgung zu prüfen und sich zu äußern, falls Unvollständigkeiten oder Fehler enthalten sind. In diesem Falle hat der Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber kartografisch darzustellen und anhand des technischen Konzepts nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur

Jeder an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmende Netzbetreiber, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmenden Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde, ist diese der Gemeinde im Rahmen der Markterkundung mitzuteilen.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht. Der Gemeinde mitgeteilte Infrastrukturdaten werden nicht veröffentlicht, sondern nur Bewerbern im Auswahlverfahren auf Anforderung mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige Informationen zum laufenden Verfahren (z.B. eine etwaige Fristverlängerung) in elektronischer Form auf der Gemeindehomepage bereitgestellt werden. Interessenten werden daher aufgefordert, die Gemeindehomepage regelmäßig zu überprüfen.

Stadt Parsberg, 18.08.2016

Download Bekanntmachung Markterkundung

Download Karte Ist-Zustand

Interkommunale Zusammenarbeit mit Markt Lupburg - OT Höhenberg

Die Stadt Parsberg hat mit dem Markt Lupburg für den Breitbandnetzausbau eine Interkommunale Zusammenarbeit beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Markt Lupburg zeitnah ebenfalls in das Auswahlverfahren starten wird.

Bezüglich des Gemeinsamen Erschließungsgebietes OT Höhenberg wird auf die Homepage Markt Lupburg Bekanntmachung Auswahlverfahren 2 verwiesen.

(http://www.lupburg.de/index.php/breitband

Stellungnahme bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages

Auswahlverfahren - Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

In der Sitzung vom 16.04.2015 hat sich der Stadtrat der Stadt Parsberg entschieden, einen Breitbandausbauvertrag für den Aufbau und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes mit der Firma Inexio KGaA abzuschließen.

Dies gilt vorbehaltlich der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie.

Download der Bekanntmachung

Auswahlverfahren - Fristverlängerung

ACHTUNG - Aus technischen Gründen wurde die Abgabefrist für das Auswahlverfahren bis zum 02.04.2015, 12.00 Uhr verlängert. 

Auswahlverfahren (bis 20.03.2015)

Die Stadt Parsberg führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durch.

Das Auswahlverfahren läuft im Zuge eine interkommunalen Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Markt Hohenfels.

Die Unterlagen werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.

Bekanntmachung

Anlage 1 zur Bekanntmachung

Erschließungsgebiete

Markterkundungsverfahren - Ergebnis

Die Markterkundung wurde vom 01.08.2014 bis 15.09.2014 durchgeführt. Das Ergebnis entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument.

Ergebnis der Markterkundung

Markterkundungsverfahren

Stadt Parsberg
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat Stadt Parsberg gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Stadt Parsberg bittet daher, bis spätestens 15.09.2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau 

Die Stadt Parsberg hat im Rahmen der Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Soweit sich kein Netzbetreiber dazu erklärt, einen Ausbau eigenwirtschaftlich vorzunehmen, kann die Gemeinde im Anschluss an die Markterkundung ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines geförderten Ausbaus durchführen (Nr. 5 BbR).
Im Rahmen der Markterkundung bittet die Stadt Parsberg Investoren deshalb, Angaben zu machen, ob und ggf. zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) sie einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen.  
Das Gebiet, für das ein Ausbau angekündigt wird, ist kartografisch darzustellen und anhand des technischen Konzepts ist nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle möglichen Endkunden in dem bezeichneten Gebiet nach einem Ausbau angeboten werden können. 
Zudem ist ein verbindlicher und detaillierter Projekt- und Zeitplan für den geplanten Netzausbau vorzulegen. Dieser hat Projektmeilensteine für Zeiträume von sechs Monaten zu enthalten und ist der Stadt Parsberg bis spätestens 15.09.2014 zu übersenden. Die von Investoren geplanten Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten anlaufen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren wesentliche Teile des betreffenden Gebiets erschlossen und einem wesentlichen Teil der Endkunden Anschlüsse ermöglicht werden. Der Abschluss der geplanten Investitionen ist anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorzusehen. Kommt der Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat die Gemeinde einmal erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann sie zum Verfahren zur Auswahl des Netzbetreibers (gemäß Nr. 5 BbR) übergehen.

2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet

Die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und im Upload in den für eine Erschließung grundsätzlich in Betracht kommenden „weißen NGA-Flecken“  wurde anhand öffentlich zugänglicher Quellen ermittelt. Diese Ist-Versorgung ist in einer Karte dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht (www.parsberg.de). 
Die Stadt Parsberg fordert die Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber hiermit auf, die dargestellte Ist-Versorgung zu prüfen und sich zu äußern, falls Unvollständigkeiten oder Fehler enthalten sind. In diesem Falle hat der Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber kartografisch darzustellen und anhand des technischen Konzepts nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur

Jeder an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmende Netzbetreiber, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmenden Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde, ist diese der Gemeinde im Rahmen der Markterkundung mitzuteilen.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal (www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht. Der Gemeinde mitgeteilte Infrastrukturdaten werden nicht veröffentlicht, sondern nur Bewerbern im Auswahlverfahren auf Anforderung mitgeteilt.

Stadt Parsberg, 28.07.2014

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