Abfallentsorgung

Abfallplan

Alle Müllgefäße müssen am Abfuhrtag um 06.00 Uhr bereit stehen. Das betrifft Restmülltonnen, Papiertonnen, Biotonnen, Biosäcke und Gelbe Säcke. Müllgefäße, die nicht oder nicht rechtzeitig zur Abfuhr bereitstehen, können nicht nachträglich geleert werden. Bei Baustellen sind die Mülltonnen und Wertstoffsäcke zur nächsten befahrbaren Straße zu bringen und dort zur Leerung/ Abholung bereitzustellen. 

Auch wenn Sie es gewohnt sein sollten, dass die Abfuhr immer zu einer bestimmten Zeit kommt, müssen die Müllgefäße um 06.00 Uhr bereit stehen. 

Müllgefäße dürfen nur soweit befüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt! Überfüllte Tonnen werden nicht entleert. Für Mehrmengen an Restmüll können Sie sich einen Zusatzmüllsack kaufen. Eine aktuelle Liste der Verkaufsstellen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises. Stampfen Sie keine Abfälle in die Tonnen und stellen Sie auch nichts neben die Tonnen. Geben sie nur die dafür vorgesehenen Abfälle und Wertstoffe in die Tonnen oder Sammelsäcke. Weitere Informationen erhalten Sie beim Team der Abfallwirtschaft im Landratsamt unter Telefon 09181/ 470-209, -211, -239.

Abfallratgeber Bayern

Sammelsystem für Altspeiseöl und -fett

„Wo gehobelt wird, da fallen Späne“ – dieses alte Sprichwort lässt sich auch auf nahezu jeden Haushalt übertragen: Wo Essen zubereitet wird, fallen auch Abfälle an, wie z.B. gebrauchtes Brat- oder Frittierfett, Reste von Speiseöl, Öl von eingelegten Speisen usw.

Doch wohin mit diesen Resten? Die bequemste Lösung mag auf den ersten Blick der Ausguss oder die Toilette sein, doch ist dies langfristig eindeutig die schlechteste Entscheidung. Speisefett und Speiseöl machen nach und nach die Abwasserleitung dicht. Und dies nicht nur im eigenen Haus, sondern insbesondere in der gemeindlichen Kanalisation. Dort entstehen vielfach große und kostenintensive Probleme mit den Ablagerungen.

Zudem ist Altspeiseöl und –fett einfach zu schade, um es nur Wegzukippen. Vielmehr stellt es einen wertvollen Rohstoff dar, der zu Biokraftstoff verarbeitet werden kann und damit zu einer CO2 – Reduzierung beiträgt.

In Kooperation mit der Fa. Berndt sowie dem Landkreis Neumarkt können Sie künftig Ihre Reste von Speiseöl und Speisefett bequem mit einem speziellen „Öli-Eimer“ sammeln. Die leeren Sammeleimer erhalten Sie am Wertstoffhof gegen ein Pfand. Ist Ihr Eimer voll, tauschen Sie ihn am Wertstoffhof einfach gegen einen leeren Eimer ein. Das System ist einfach, sauber und bequem – nutzen Sie es!

Unter "wichtige und aktuelle Informationen zur Abfallentsorgung" finden Sie die Informationsblätter zu diesem neuen Sammelsystem.

Hier geht's zum Interaktiven Abfallkalender, die aktuellen Abfuhrtermine und Abfuhrpläne des Landkreis Neumarkt. Zusätzlich sehen Sie auch, wenn mit Änderungen, Ausfällen oder Verzögerungen bei der Müllabfuhr gerechnet werden.

Abfallkalender Parsberg

Abfuhrtermine/Abfuhrpläne

Abfuhrprobleme

Guterhaltene Restmülltonnen bei der CAH abgeben

Guterhaltene Restmülltonnen, die nicht mehr benötigt werden (z.B. Umstieg auf andere Tonnengröße), kann man bei der CAH abgeben.

In den Gebrauchtwarenmärkten in Neumarkt und Dietfurt nimmt die Christliche Arbeiter Hilfe (CAH) ab sofort guterhaltene und gebrauchsfähige Restmülltonnen an.

Die Tonnen kann man kostenlos abgeben.

Sie dürfen jedoch keine Defekte wie Risse, fehlende Räder oder ausgebrochene Deckel-Scharniere haben.

Vor Weitergabe der Tonne unbedingt die Gebührenmarke entfernen und im Original an das Landratsamt zurückgeben, da ansonsten die Müllgebühren weiterlaufen würden.

 

Wer eine gebrauchte, guterhaltene und funktionsfähige Restmülltonne sucht, kann gegen ein kleines Entgelt ebenfalls bei der CAH fündig werden.

 

Defekte und nicht mehr benutzbare Restmülltonnen kann man zur Sperrmüllabfuhr anmelden oder zum Wertstoffhof Blomenhof in Neumarkt bringen.

Nähere Infos zur CAH findet man hier: https://www.cah-neumarkt.de/

Infos zur Abfallwirtschaft im Landratsamt: www.landkreis-neumarkt.de/abfallwirtschaft 

Wertstoffhof / Öffnungszeiten

Der Parsberger Wertstoffhof ist direkt neben dem Städtischen Bauhof. Geöffnet ist er zu folgenden Zeiten:

Winterzeit (01.11. - 31.03.)
Mittwoch 15.00 - 17.00 Uhr
Freitag 14.00 - 17.00 Uhr
Samstag 09.00 - 12.00 Uhr
Sommerzeit (01.04. - 31.10.)
Montag 15.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 14.00 - 18.00 Uhr
Samstag 09.00 - 12.00 Uhr

Sperrmüllabfuhr

Sperrmüll muss angemeldet werden. Dies können Sie entweder mit der Sperrmüllpostkarte machen, die Sie im Rathaus oder im Landratsamt bekommen, oder online unter:
https://www.edenharder.com/sperrmuellanmeldung/

Sperrmüll und was Sie beachten müssen:
https://www.landkreis-neumarkt.de/landkreis-neumarkt/landratsamt/abfallwirtschaft/abfallarten-was-wie-wohin/sperrmuell/

Gartenabfallcontainer im Winter

In den Wintermonaten wird der Gartenabfallcontainer nit mehr regelmäßig geleert. Eine Entleerung erfolgt nach Bedarf.

Erd- und Steindeponie der Stadt Parsberg

Charakterisierung für die Deponie zum Ausfüllen am PC

Das obige Formblatt (Seite 1 bis 2) muss komplett ausgefüllt und unterschrieben als PDF per Mail an den Deponiewart (deponie-holzheim(at)stadt-parsberg.de) zurückgeschickt werden.

Alternativ kann sie auch in den Briefkasten am Eingang zum städtischen Bauhof, Richard-Wagner-Str. 2a eingeworfen werden. (Montag bis Donnerstag 7.00 – 16.00 Uhr, Freitag 7.00 – 12.00 Uhr und zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes).

Die Anlieferung ist nur nach erfolgter Genehmigung möglich.

Gemäß Deponieverordnung kann Material nur noch unter folgender Voraussetzung angeliefert werden:

  • Die Deponieverordnung regelt ergänzend hierzu ab 01.01.2024 in § 7 Abs. 3 unter bestimmten Maßgaben, dass Abfälle die zur Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zum Recycling getrennt gesammelt wurden oder für die Verwertungsmöglichkeiten bestehen, nicht auf Deponien abgelagert werden dürfen. Findet sich keine Verwertungsmöglichkeit für den Abfall, ist dies gegenüber dem Deponiebetreiber zu dokumentieren.

    • Die Umsetzung von § 7 Abs. 3 DepV erfolgt unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit und wirtschaftlichen Zumutbarkeit.

Für die Deponie der Stadt Parsberg gilt:

  • Für direkt angelieferte Kleinmengen (Abfallcharge < 2 t;) muss kein Nachweis über die Prüfung von Verwertungsmöglichkeiten erbracht werden.

  • Durch die Lage der Deponie der Stadt Parsberg kann davon ausgegangen werden, dass die zu erwartenden Emissionen und die einzusetzende Energie für den Abfalltransport zu entfernteren Verwertungsorten entsprechend negativ ins Gewicht fällt und damit die Beseitigung auf der Deponie erfolgen kann. Über die Grundlegende Charakterisierung ist zu dokumentieren, dass die nächstmögliche Verwertungsmöglichkeit mehr als das Doppelte der Fahrstrecke gegenüber der Deponie der Stadt Parsberg beträgt.

Tel.: 0151 / 1054 3790
E-Mail: deponie-holzheim(at)stadt-parsberg.de
 

Blomenhof öffnet für alle Anlieferungen

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