Gleichstellungsbeauftragte Stadt Parsberg
„Es gibt keine Beschäftigung eigens für die Frau, nur weil sie Frau ist, und auch keine eigens für den Mann, nur weil er Mann ist.“
(Platon) – Eine Selbstverständlichkeit.
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
(Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 118 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern)
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte haben den Auftrag, auf kommunaler Ebene zur Umsetzung des in der Verfassung verankerten Grundsatzes der Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft beizutragen.
Sie können hierzu beratend tätig werden, Anregungen vorbringen, Initiativen entwickeln und arbeiten insbesondere mit Frauengruppen und Netzwerken zusammen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist die ehrenamtliche Ansprechpartnerin für die Gleichstellungsarbeit von Frauen und Männern vor Ort. Sie ist die erste Anlaufstelle für gleichstellungsspezifische Belange. Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 09492 941826 oder vorzimmer(at)parsberg.de.

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