Ein Großteil der Rückfragen im Bereich Grundsteuer beziehen sich auf den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes.
Sollte sich bei Ihnen die Grundsteuer außergewöhnlich erhöht haben, bitten wir Sie den Grundsteuermessbetrag zu überprüfen.
- die Pressemitteilung des Bayer. Landesamtes für Steuern sowie
- die Anleitung zur Anlage Grundstück/Gebäude.
Bei Rückfragen zum Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt. Die Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters finden Sie auf Ihren Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes.