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Hinweise zur Grundsteuerreform 2025

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Ein Großteil der Rückfragen im Bereich Grundsteuer beziehen sich auf den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes.

Sollte sich bei Ihnen die Grundsteuer außergewöhnlich erhöht haben, bitten wir Sie den Grundsteuermessbetrag zu überprüfen.

  • die Pressemitteilung des Bayer. Landesamtes für Steuern sowie
  • die Anleitung zur Anlage Grundstück/Gebäude.

Bei Rückfragen zum Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt. Die Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters finden Sie auf Ihren Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes.

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